Wie kommt man an eine Wohnung bei uns?
Unsere Wohnungen werden nur an Genossenschaftsmitglieder vergeben, die darüber hinaus - spätestens jedoch zum Einzug - ihren ersten Wohnsitz auf Föhr haben müssen.
Einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft steht in den meisten Fällen grundsätzlich nichts im Wege. Die Mitgliedschaft muss beim Genossenschaftsvorstand beantragt werden und der Vorstand muss dem anschließend zustimmen.
Weitere Voraussetzungen:
- Die Personenzahl muss nach den Kriterien der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein zur Größe der Wohnung passen; hierfür muss ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden.
- Es müssen weitere Genossenschaftsanteile erworben werden. Um die Fördergelder und Mittel von den Banken für den Bau des Wohnprojekts zu erhalten, musste die Genossenschaft ein Eigenkapital in Höhe von 15% der Gesamtkosten vorweisen. Da wir eine kleine, neu gegründete Wohnungsgenossenschaft sind und niemand uns das Geld für das Eigenkapital geschenkt oder gespendet hat, müssen zwangsläufig die jeweiligen Wohnungsnutzer dieses in Form von Genossenschaftsanteilen einbringen:
- für eine Person, die nach de n Förderrichtlinien des Landes S.-H. max. eine 50-qm-Wohnung bewohnen darf, sind das z. B. 16.500 Euro (= 33 Genossenschaftsanteile);
- zwei Personen (max. 60 qm, 20.000 Euro = 40 Anteile);
- drei Personen (max. 75 qm, 25.000 Euro = 50 Anteile);
- vier Personen (max. 85 qm, 28.000 Euro = 56 Anteile);
- fünf Personen (max. 95 qm, 31.500 Euro = 63 Anteile).
Die Genossenschaftsanteile werden im Falle einer Kündigung der Wohnung satzungsgemäß zurück gezahlt. Genossenschaftsanteile können über staatliche KfW-Kredite zinsgünstig finanziert werden.
Zur Philosophie des Mehrgenerationenhauses gehört es, dass man dort nicht nur günstig wohnen möchte, sondern dass man sich einbringt in die Gemeinschaft der Hausbewohner. Das kann durch Hilfeleistungen, durch Gartenarbeit, durch Veranstaltungsplanungen oder vieles mehr geschehen.
Kurz zusammengefasst: Zunächst müsste die Mitgliedschaft in der Genossenschaft beantragt werden; diesem Antrag müsste der Vorstand zustimmen; dann wäre erst einmal ein Genossenschaftsanteil für die Mitgliedschaft ausreichend.
Sollte dann irgendwann einmal eine passende Wohnung frei sein und kein "älteres" Genossenschaftsmitglied Interesse haben, müssten entsprechend weitere Anteile eingebracht werden. Des Weiteren muss ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden.